Mietbedingungen für Mietwagen
1. MIETVERTRAG
Alle Reservierungen erfolgen auf Basis der Fahrzeugkategorie und nicht für ein bestimmtes Modell.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs in der vom Kunden gewählten Kategorie – stets unter Bezugnahme auf eine bestätigte
Reservierung – behält sich Rooted das Recht vor, dem Kunden ein Fahrzeug einer höheren Kategorie bereitzustellen.
Durch das Mieten eines Fahrzeugs von ROOTED RENT CARS MONOPROSOPI IKE („Unternehmen“) erklärt sich der Mieter („Kunde“) mit den in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen einverstanden.
2. FAHRZEUGNUTZUNG
– Fahrzeuge von Rooted sind durch einen 24-Stunden-Pannendienst abgesichert. Bitte fragen Sie bei der Abholung nach den Kontaktdaten des Pannendienstes.
Wenn ein Fahrzeugersatz als notwendig erachtet wird, kann dieser auf dem Festland bis zu 24 Stunden dauern. In allen anderen Gebieten innerhalb Griechenlands kann der Ersatz bis zu 72 Stunden in Anspruch nehmen.
Erweist sich im Nachhinein, dass der Fahrzeugersatz nicht notwendig war, trägt der Mieter die Transportkosten.
– Das Fahrzeug darf ausschließlich auf asphaltierten Straßen von Personen genutzt werden, die im Besitz eines gültigen und anerkannten Führerscheins sind (Mieter müssen den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen).
Das Fahren im Gelände ist nicht gestattet (außer bei Geländefahrzeugen).
- Das Fahrzeug darf nur vom Kunden oder von im Vertrag aufgeführten Zusatzfahrern gefahren werden.
- Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Geländefahrten, Abschleppvorgänge oder illegale Aktivitäten genutzt werden.
- Das Fahrzeug darf Griechenland nicht verlassen.
- Der Transport des Fahrzeugs mit einer Fähre ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.
- Für jeden im Vertrag eingetragenen Zusatzfahrer fällt eine Zusatzfahrergebühr (ADD) an.
- Für Mieter unter 21 Jahren wird eine Jungfahrergebühr (YDF) erhoben.
- Für Mieter über 75 Jahren wird eine Seniorenfahrergebühr (SDF) erhoben.
3. MIETDAUER, ABHOLUNG & RÜCKGABE
- Die Mietdauer entspricht dem im Vertrag angegebenen Zeitraum. Verlängerungen bedürfen der vorherigen Genehmigung.
- Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Tankfüllstand zurückgegeben werden, wie es übernommen wurde; andernfalls wird eine Kraftstoffgebühr (FUE) sowie eine Betankungsservicegebühr (RSC) erhoben.
- Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 45 Minuten wird ein zusätzlicher Miettag berechnet (Gebühr für verspätete Rückgabe – LRC).
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem Abholort fällt eine Einwegmietgebühr (ONE) an.
- Eine Abholgebühr (COL) und eine Liefergebühr (DEL) können je nach Standort anfallen, wenn das Fahrzeug außerhalb einer Firmenstation abgeholt oder geliefert wird. Überschreitet die Mietdauer 10 Tage, entfallen die Gebühren COL und DEL.
- Abholungen oder Rückgaben außerhalb der regulären Öffnungszeiten ziehen automatisch eine Gebühr für außerhalb der Geschäftszeiten (OOH) nach sich.
- Wird ein bestimmtes Fahrzeugmodell im Mietvertrag garantiert, fällt eine Modellgarantiegebühr (MGC) an.
-Rückgaberichtlinie für Fahrzeuge
Das gemietete Fahrzeug muss ausschließlich einem autorisierten Vertreter von Rooted Rent A Car zum vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort übergeben werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug persönlich einem Mitarbeiter mit gültigem Firmenausweis zu übergeben.
Wird das Fahrzeug unbeaufsichtigt abgestellt oder ohne Bestätigung durch einen Mitarbeiter von Rooted zurückgegeben, haftet der Mieter vollständig für Verlust, Diebstahl oder Schäden, bis das Fahrzeug offiziell übernommen wurde.
In solchen Fällen behält sich Rooted das Recht vor:
Eine Strafe von bis zu dem vollständigen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu verhängen – je nach Schadenshöhe, Verlust oder Wiederherstellungsstatus.
Rechtliche Schritte einzuleiten, um Schäden, Verluste oder Verstöße gemäß lokalem und europäischem Recht geltend zu machen.
4. KILOMETERREGELUNG
- Unbegrenzte Kilometer gelten für alle Fahrzeugkategorien, mit Ausnahme der Kategorie Special X, für die Kilometerbegrenzungen und Zusatzgebühren gelten.
- Mietdauer von 1–2 Tagen: 200 km pro Tag sind im Preis inbegriffen. Für zusätzliche Kilometer fällt eine Zusatzkilometergebühr (MIL) an.
- Mietdauer ab 2 Tagen: Unbegrenzte Kilometer sind enthalten.
- Eine Option für unbegrenzte Kilometer ist für Mietdauern von 1–2 Tagen gegen Aufpreis verfügbar.
5. ZAHLUNG & KAUTION
- Die vollständige Zahlung ist vor der Fahrzeugabholung erforderlich.
- Für alle Fahrzeugkategorien ist keine Kaution erforderlich, mit Ausnahme der Sonderkategorie (X). except the special (X) category.
- Eine Vorautorisierung kann mit Ihrer Debitkarte durchgeführt werden.
- Angewandte Rabatte werden unter Mietrabatt (DSC) aufgeführt.
- Alle Gebühren unterliegen der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Gemeindesteuer (LCT).
6. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
- Stornierungen, die mindestens 48 Stunden vor der Abholung erfolgen, werden vollständig erstattet.
- Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor der Abholung wird 50 % des Mietpreises einbehalten.
- Wird das Fahrzeug ohne vorherige Stornierung nicht abgeholt, erfolgt keine Rückerstattung.
7. VERSICHERUNG & HAFTUNG
Das Fahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten versichert.
Der Mieter kann detaillierte Informationen zur Haftung bei Fahrzeugschäden entweder auf der Website von ROOTED RENT CARS einsehen oder direkt bei einem Vertreter von ROOTED RENT CARS erfragen.
Die Beträge können je nach Fahrzeugkategorie variieren.
Der Mieter ist vollständig von der Haftung für Schäden am Fahrzeug befreit, sofern er den SCDW-Schutz akzeptiert, die entsprechenden Vertragsbedingungen unterzeichnet und zusätzlich zum CDW-Tarif den folgenden Tagesbetrag bezahlt:
sofern er den CDW-Schutz (Collision Damage Waiver) akzeptiert und die entsprechenden Vertragsbedingungen des Unternehmens unterzeichnet:
über 600 € zzgl. MwSt. für die Kategorien A, B, C, GM, GM3
über 700 € zzgl. MwSt. für die Kategorien C1C, C2C, C2CM, D, DD, DDD, DX, G2, G2X, K
über 850 € zzgl. MwSt. für die Kategorien F7, FAD, FFD, FR1, G4, GD, GQ, H1, J1, K2, K2F, K2MAN
über 1150 € zzgl. MwSt. für die Kategorien F1, F2D, F3D, FDFF1, FFL, FFO, FR2, J4, J4H, J5, J7
über 1400 € zzgl. MwSt. für die Kategorien E-JL, L1
über 1900 € zzgl. MwSt. für die Kategorien JL, J3, L3, X
Wichtiger Hinweis:
Schäden an Rädern, Unterboden, Innenraum und Glas sind durch diese Versicherung nicht abgedeckt.
Um gegen solche Schäden versichert zu sein, muss der Mieter zusätzlich den WUG-Schutz (Wheels, Underside, Glass) erwerben.
- Zusätzliche Versicherungsoptionen:
- SCDW (Super Collision Damage Waiver): Reduziert die Selbstbeteiligung weiter.
Der Mieter ist vollständig von der Haftung für Schäden am Fahrzeug befreit, sofern er den SCDW-Schutz akzeptiert, die entsprechenden Vertragsbedingungen unterzeichnet und zusätzlich zum CDW-Tarif den folgenden Tagesbetrag bezahlt:
über 250 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 5 € pro Miettag, für die Kategorien:
A, B, C, GM, GM3
über 300 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 5 € pro Miettag, für die Kategorien:
C1C, C2C, C2CM, D, DD, DDD, DX, G2, G2X, K
über 375 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 5 € pro Miettag, für die Kategorien:
F7, FAD, FFD, FR1, G4, GD, GQ, H1, J1, K2, K2F, K2MAN
über 525 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 7 € pro Miettag, für die Kategorien:
F1, F2D, F3D, FDFF1, FFL, FFO, FR2, J4, J4H, J5, J7
über 650 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 12 € pro Miettag, für die Kategorien:
E-JL, L1
über 900 € zzgl. MwSt., bei Zahlung von 20 € pro Miettag, für die Kategorien:
JL, J3, L3, X
- FDW (Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung): Hebt die Haftung für Schäden vollständig auf, sofern alle Vertragsbedingungen ordnungsgemäß eingehalten werden.
Zusätzlich zum CDW-Tarif fallen folgende Tagesgebühren an:
10 € pro Miettag für die Kategorien: A, B, C, GM, GM3
12 € pro Miettag für die Kategorien: C1C, C2C, C2CM, D, DD, DDD, DX, G2, G2X, K
14 € pro Miettag für die Kategorien: F7, FAD, FFD, FR1, G4, GD, GQ, H1, J1, K2, K2F, K2MAN
15 € pro Miettag für die Kategorien: F1, F2D, F3D, FDFF1, FFL, FFO, FR2, J3, J4, J4H, J5, J7
25 € pro Miettag für die Kategorien: E-JL, L1
50 € pro Miettag für die Kategorien: JL, J3, L3, X
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden am Innenraum, an der Unterseite, an Glasflächen oder an Reifen.
Schäden am Stoffverdeck eines Cabrios sowie am gesamten Innenraum des Fahrzeugs sind nicht versichert und werden vollständig vom Kunden getragen.
PAI – Persönliche Unfallversicherung (Personal Accident Insurance):
Der Mieter ist durch eine „Fahrer-Unfallversicherung“ (PAI) abgesichert.
Die maximale Versicherungsentschädigung beträgt 4.000 Euro.
- TP (Diebstahlschutz): Deckt Diebstahl unter bestimmten Bedingungen ab.
Der Mieter ist vollständig von der Haftung für derartige Schäden befreit, sofern er die entsprechenden Vertragsbedingungen unterzeichnet und die folgenden täglichen Gebühren entrichtet:
7 €/Tag für die Kategorien: A, B, C, GM, GM3
9 €/Tag für die Kategorien: C1C, C2C, C2CM, D, DD, DDD, DX, G2, G2X, K
10 €/Tag für die Kategorien: F7, FAD, FFD, FR1, G4, GD, GQ, H1, J1, K2, K2F, K2MAN
12 €/Tag für die Kategorien: F1, F2D, F3D, FDFF1, FFL, FFO, FR2, J4, J4H, J5, J7
25 €/Tag für die Kategorien: E-JL, L1
50 €/Tag für die Kategorien: JL, J3, L3, X
Diese Versicherung ist nur gültig, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht in unbeleuchteten oder als unsicher geltenden Bereichen parkt oder zurücklässt. Zudem muss der Mieter alle vertraglichen Verpflichtungen einhalten und sich strikt an die Mietbedingungen halten. - WUG (Wheels, Underside, Glass): Deckt Schäden an Reifen, Unterboden und Glasscheiben.
Der Mieter ist vollständig von der Haftung für derartige Schäden befreit, sofern er die entsprechenden Vertragsbedingungen unterzeichnet und die folgenden täglichen Gebühren entrichtet:
7 €/Tag für die Kategorien: A, B, C, GM, GM3
9 €/Tag für die Kategorien: C1C, C2C, C2CM, D, DD, DDD, DX, G2, G2X, K
10 €/Tag für die Kategorien: F7, FAD, FFD, FR1, G4, GD, GQ, H1, J1, K2, K2F, K2MAN
12 €/Tag für die Kategorien: F1, F2D, F3D, FDFF1, FFL, FFO, FR2, J4, J4H, J5, J7
25 €/Tag für die Kategorien: E-JL, L1
50 €/Tag für die Kategorien: JL, J3, L3, X
Diese Versicherung gilt nur, wenn der Mieter alle vertraglichen Verpflichtungen einhält und keine Verstöße gegen die Mietbedingungen vorliegen.
Versicherungsgrenzen:
Die Fahrzeuge sind gegen Dritte (ausgenommen der Fahrer) versichert – für Todesfälle und Körperverletzungen bis zu 1.250.000 € pro Unfall und für Sachschäden an Dritten (ausgenommen das gemietete Fahrzeug) ebenfalls bis zu 1.250.000 € pro Unfall.
Sollten diese Grenzen geändert werden, gelten stets die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen gemäß der geltenden griechischen Gesetzgebung.
Schäden, die über die Versicherungssummen hinausgehen oder nicht durch die Police abgedeckt sind, trägt der Mieter in voller Höhe.
- Keine der Versicherungen deckt folgende Fälle ab:Fahrlässigkeit, Unsachgemäße, Nutzung, Verlust von Schlüsseln, Falsches Betanken
- Im Schadensfall werden – je nach Art und Umfang des Schadens – eine Schadensgebühr (DMG) sowie eine Bearbeitungsgebühr (DAC) erhoben.
Wenn sich ein Unfall außerhalb der Region Attika ereignet (z. B. auf einer Insel), ist der Mieter verpflichtet, die Transportkosten des beschädigten Fahrzeugs zurück zur Abholstation sowie die Zustellungskosten eines Ersatzfahrzeugs an seinen aktuellen Standort zu übernehmen.
8. STRAFEN & VERWALTUNGSGEBÜHREN
- Der Mieter ist für alle Verkehrsverstöße und damit verbundenen Verwaltungsgebühren verantwortlich.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, offene Bußgelder direkt der Kredit- oder Debitkarte des Mieters zu belasten.
- Für die Bearbeitung von ausgestellten Bußgeldern fallen eine Verwaltungsgebühr (TICC) und eine Bearbeitungsgebühr (TICAC) an.
- Mautkosten, die während der Mietdauer anfallen, unterliegen einer Mautgebühr (TOLC) sowie einer Mautverwaltungsgebühr (TOLAC).
9. UNFÄLLE, SCHÄDEN & DIEBSTAHL
- Der Mieter muss im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder Schadens das Unternehmen sowie die Behörden unverzüglich benachrichtigen.
- Ein Schadensbericht muss vollständig ausgefüllt werden, damit der Versicherungsschutz gültig ist.
- Bei Diebstahl infolge von Fahrlässigkeit haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. EINSCHRÄNKUNGEN
- Die oben genannten Bedingungen gelten auch im Falle eines Fahrzeugwechsels oder einer Verlängerung der Mietdauer.
- Das Fahrzeug darf ausschließlich auf befestigten Straßen genutzt werden.
- Der Transport gefährlicher Güter oder das Überladen des Fahrzeugs ist strengstens untersagt.
- Das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist streng verboten und kann zusätzliche Kosten verursachen.
11. WEITERE GEBÜHREN
- Wird ein Upgrade gewünscht, fällt eine Upgrade-Gebühr (UC) an.
- Alle Transaktionen unterliegen – sofern zutreffend – einer Rundungsgebühr (RND).
12. GERICHTSBARKEIT & GELTENDES RECHT
- Dieser Vertrag unterliegt dem griechischen und europäischen Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Athen.
13. ANNAHME
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der Mieter mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.